Arbeitgeber verlangt Nutzung eines Privat-Pkw: Geht das?

Arbeitgeber verlangt Nutzung eines Privat-Pkw: Geht das?

Redaktion

Firmenwagen, Pkw

Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Die Informationen sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken.

Darf Ihr Chef Sie verpflichten, Ihren eigenen Wagen für berufliche Fahrten zu nutzen? Diese Frage beschäftigt viele Beschäftigte, besonders wenn keine Dienstwagen zur Verfügung stehen. Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Rechtlich gesehen muss klar sein, ob Ihr Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung solche Regelungen vorsieht. Auch die Frage der Kostenübernahme spielt eine wichtige Rolle. Wer trägt Spritkosten, Verschleiß oder mögliche Schäden?

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (12 Sa 617/14) zeigt, dass es hier oft zu Konflikten kommt. Der Fall behandelt unter anderem die Frage, wer bei einem Unfall mit dem privaten Auto haftet – Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.

Das Wichtigste in Kürze
  • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf entsprechende Klauseln.
  • Eine pauschale Kilometervergütung von 0,30 € pro Kilometer ist üblich.
  • Der Arbeitgeber darf die Nutzung Ihres privaten Pkw nicht ohne vertragliche Grundlage anordnen.
  • Fragen hinsichtlich des Versicherungsschutzes müssen im Vorfeld geklärt werden.
  • Bei Schäden können beide Parteien in der Haftung sein.

Arbeitgeber verlangt Nutzung Privat-Pkw: Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Rahmenbedingungen klären, wann berufliche Fahrten mit dem eigenen Auto zulässig sind. Entscheidend sind Arbeitsverträge, Gesetze und Urteile. Fehlen klare Regelungen, können Konflikte entstehen.

Wann ist die Nutzung eines Privat-Pkw erlaubt?

Erlaubt ist die Nutzung nur, wenn eine vertragliche Grundlage besteht. Das kann sein:

  • Eine Klausel im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.
  • Eine ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers.
  • Eine betriebliche Notwendigkeit, etwa bei fehlenden Dienstwagen.

Ohne solche Regelungen darf der Arbeitgeber die Nutzung nicht verlangen. Der Arbeitnehmer kann die Nutzung ablehnen.

Anspruch auf Aufwendungsersatz nach § 670 BGB

Der § 670 BGB regelt, dass Kosten erstattet werden müssen. Dazu zählen:

  • Spritkosten und Verschleiß.
  • Reparaturen durch dienstliche Nutzung.
  • Parkgebühren oder Maut.

Eine Pauschale von 0,30 € pro Kilometer ist üblich. Höhere Kosten müssen nachgewiesen werden.

Haftung des Arbeitgebers bei Unfällen

Bei Unfällen haftet der Arbeitgeber für Sachschäden am Fahrzeug. Personenschäden gelten als Arbeitsunfall. Ausnahme: Vorsatz des Arbeitnehmers.

Das LAG Düsseldorf urteilte, dass eine Selbstbeteiligung von 300 € möglich ist. Wichtig: Dokumentieren Sie dienstliche Aufforderungen zur Nutzung.

Pflichten des Arbeitgebers bei dienstlicher Nutzung

Die dienstliche Nutzung privater Fahrzeuge bringt klare Pflichten für Firmen mit sich. Dazu zählen faire Kostenerstattung und klare Versicherungsregeln. Beides schützt sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen.

Kilometerpauschale und Kostenübernahme

Im TVöD gilt eine Pauschale von 0,30 € pro Kilometer. Diese deckt Sprit, Verschleiß und ähnliche Ausgaben. Wichtig:

  • Landesgesetze können höhere Sätze vorsehen (z.B. NRW).
  • Steuerlich anerkannt wird die Pauschale ab 50% betrieblicher Fahrten.
  • Digitale Fahrtenbücher (wie VIMCAR) vereinfachen Nachweise.

Ohne vertragliche Regelung können Arbeitnehmer zusätzliche Kosten einfordern.

Versicherungsschutz und Regelungen im Schadensfall

Der Chef muss die Versicherung über dienstliche Fahrten informieren. Typische Regelungen:

  • Vollkasko-Selbstbeteiligung bis 300 € ist erstattungsfähig.
  • Bei Unfällen haftet die Firma für Sachschäden.
  • Der Betriebsrat muss bei Dienstanweisungen zustimmen.

Dokumentieren Sie jede Aufforderung schriftlich. Das vermeidet spätere Streits.

Rechte des Arbeitnehmers: Was Sie wissen müssen

Unzumutbare Anforderungen müssen Sie nicht akzeptieren – kennen Sie Ihre Rechte. Wenn Ihr eigenes Auto für die Arbeit genutzt wird, gelten klare gesetzliche und vertragliche Ansprüche.

Sie haben Anspruch auf Erstattung außergewöhnlicher Schäden. Dazu zählen Reparaturen durch dienstliche Fahrten oder höhere Versicherungskosten. Dokumentieren Sie alle Ausgaben lückenlos.

Im Schadensfall haftet der Arbeitgeber für Sachschäden am Fahrzeug. Ausnahme: Sie handeln vorsätzlich. Personenschäden gelten als Arbeitsunfall.

Wichtige Handlungsoptionen

  • Kostentransparenz: Fordern Sie detaillierte Abrechnungen für Sprit, Verschleiß und Parkgebühren.
  • Steuervorteile: Nutzen Sie die Entfernungspauschale (38 Cent/km ab dem 21. Kilometer) als Werbungskosten.
  • Weigerungsrecht: Bei unklaren Vertragsregelungen können Sie die Nutzung ablehnen.

Setzen Sie Schadensersatzansprüche nach § 670 BGB durch. Musterwidersprüche helfen bei unfairen Klauseln. Vermeiden Sie versteuerte Zuschüsse – sie mindern Ihre Nettovergütung.

Praktische Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Effiziente Lösungen helfen, Kosten und Risiken bei beruflichen Fahrten zu minimieren. Digitale Tools wie VIMCAR protokollieren Kilometer automatisch. So vermeiden Sie manuelle Fehler.

Wichtige Maßnahmen:

  • Verbindliche Nutzungsvereinbarungen schriftlich festhalten.
  • Fahrtenbücher digital führen – das vereinfacht Steuererklärungen.
  • Versicherungen innerhalb von 14 Tagen über dienstliche Nutzung informieren.

Bei gemischter Nutzung Ihres Fahrzeugs trennen Sie private und berufliche Fahrten klar. Dokumentieren Sie alle Kosten. Das senkt Haftungsrisiken und optimiert Erstattungen.

Häufig gestellte Fragen

Darf der Arbeitgeber die Nutzung eines Privat-Pkw verlangen?

Grundsätzlich ja, wenn dies vertraglich vereinbart oder betrieblich notwendig ist. Eine einseitige Anordnung ohne Zustimmung ist jedoch nicht zulässig.

Wann muss der Arbeitgeber Kosten für die Nutzung erstatten?

Gemäß § 670 BGB haben Sie Anspruch auf Ersatz aller notwendigen Aufwendungen, etwa Kraftstoffkosten oder Verschleiß. Eine Kilometerpauschale ist üblich.

Wer haftet bei einem Unfall während der Dienstreise?

Der Arbeitgeber trägt das Risiko, sofern die Fahrt dienstlich veranlasst war. Ihre private Kfz-Versicherung bleibt jedoch primär in der Pflicht.

Kann ich die Nutzung meines Privatwagens verweigern?

Ja, falls keine vertragliche Pflicht besteht. Alternativ können Sie eine Dienstwagenstellung oder höhere Vergütung verhandeln.

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