Wie navigieren Sie als Arzt oder medizinischer Betrieb durch den Dschungel der verschiedenen Abrechnungssysteme im Gesundheitswesen?
In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der medizinischen Abrechnung, von der Kassenabrechnung bis hin zur Privatabrechnung. Lernen Sie die Unterschiede zwischen EBM und GOÄ kennen und erfahren Sie, wie Sie Ihre Leistungen korrekt kodieren und abrechnen können.
Mit unseren Tipps und Hinweisen sind Sie bestens gerüstet, um Abrechnungsfehler zu vermeiden und Ihr Honorar zu sichern.
- Ärzte rechnen gesetzlich Versicherte nach EBM und Privatpatienten nach GOÄ ab, mit unterschiedlichen Abrechnungsregeln und Vergütungsstrukturen.
- Kassenärztliche Vereinigungen verwalten die Abrechnung für Vertragsärzte und setzen Vergütungsgrenzen durch Regelleistungsvolumen und Zusatzbudgets.
- GOÄ erlaubt individuelle Steigerungsfaktoren, doch ab einem bestimmten Wert sind detaillierte Begründungen für Honoraranpassungen erforderlich.
- Ab 2025 wird die E-Rechnung für medizinische Einrichtungen verpflichtend, wodurch papierbasierte Abrechnungen weitgehend ersetzt werden.
- Abrechnungsfehler wie doppelte Leistungserfassung oder fehlerhafte ICD-Kodierung können zu Honorarkürzungen und Rückforderungen führen.
Abrechnungssysteme im Gesundheitswesen: Ein Überblick für Ärzte und medizinische Betriebe
Das deutsche Abrechnungssystem im Gesundheitswesen basiert auf dem Versicherungstyp der Patienten: gesetzlich oder privat. Für die Abrechnung ärztlicher Leistungen gelten zwei unterschiedliche Gebührenordnungen: der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) für gesetzlich versicherte Leistungen und die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für privatzahnärztliche Leistungen und vertragsärztliche Leistungen bei Privatpatienten.
Im EBM sind spezielle Gebührenordnungspositionen (GOP) für chronisch kranke Patienten vorgesehen, die als Zuschlag abgerechnet werden können. Die ärztliche Vergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist durch die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) gedeckelt, die auf der Versichertenzahl und den vorherigen Abrechnungen basiert. Die MGV beinhaltet verschiedene Leistungsbestandteile wie das Regelleistungsvolumen (RLV), das qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV), freie Leistungen, Laborleistungen sowie Leistungen im Bereitschaftsdienst und in Notfällen.
Zu nennen ist etwa die KFO Abrechnung, die speziell für kieferorthopädische Leistungen gilt und eine eigene Abrechnungsstruktur innerhalb der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aufweist. Kieferorthopädische Behandlungen unterliegen dabei gesonderten Regelungen und Honorarkalkulationen, die sich von anderen medizinischen Fachrichtungen unterscheiden.
Unterschiede zwischen EBM und GOÄ: Wann welche Gebührenordnung greift
Bei gesetzlich Versicherten gilt das Sachleistungsprinzip: Sie erhalten medizinische Leistungen direkt, ohne selbst zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt zwischen Arzt und Krankenkasse über die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Für Privatpatienten hingegen rechnen Ärzte direkt nach der GOÄ ab. Die letzte umfassende Überarbeitung der GOÄ erfolgte 1982, mit einer Teilnovellierung 1996. Viele moderne medizinische Leistungen sind in der GOÄ nicht mehr abgebildet, was zu Abrechnungsproblemen führen kann.
Bedeutung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) für die Abrechnung
In Deutschland gibt es 17 Kassenärztliche Vereinigungen (KV), wobei Nordrhein-Westfalen zwei KV hat: KV Nordrhein und KV Westfalen-Lippe. Die KVen verhandeln die Gesamtvergütung regional mit den Krankenkassen und verteilen diese als Honorar an die Ärzte. Durch die regionale Verhandlung kann es zu unterschiedlichen Leistungsvergütungen kommen. Der Gesetzgeber hat im § 87 des SGB V den Rahmen für die Honorare von Vertragsärzten durch den EBM vorgegeben. Laut § 12 SGB V müssen ärztliche Leistungen in der GKV wirtschaftlich, schonend und notwendig sein.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So rechnen Sie Leistungen nach EBM korrekt ab
Die korrekte Abrechnung von Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ist für Ärzte und medizinische Betriebe von großer Bedeutung. Der EBM-Katalog listet abrechnungsfähige Leistungen mit spezifischen Gebührenordnungspositionen (GOP) auf, die den Leistungsumfang, die Kalkulationszeit und die Prüfzeit für Plausibilitätsprüfungen definieren.
Auswahl der richtigen Gebührenordnungsposition (GOP) für Ihre Leistungen
Jede erbrachte Leistung muss einer passenden GOP zugeordnet werden. Dabei ist es wichtig, den Leistungsinhalt genau zu prüfen und die korrekte GOP auszuwählen. Das Praxisverwaltungssystem (PVS) unterstützt bei der Leistungserfassung und Zuordnung der GOP.
Dokumentation und Kodierung: Worauf Sie bei der ICD-Verschlüsselung achten müssen
Eine sorgfältige Dokumentation und korrekte Kodierung sind die Basis für eine reibungslose Abrechnung. Bei der ICD-Verschlüsselung müssen die Diagnosen präzise erfasst und mit den entsprechenden Codes versehen werden. Hier gilt es, auf Vollständigkeit und Genauigkeit zu achten.
Abrechnungsparameter | Beschreibung |
---|---|
Regelleistungsvolumen (RLV) | Quartalsbudget für Vertragsärzte |
Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) | Zusätzliches Budget für spezielle Leistungen |
Zeitprofile | Definieren Kalkulationszeit und Prüfzeit pro GOP |
Einreichung der Quartalsabrechnung bei der KV: Fristen und Formalitäten
Die fertige Quartalsabrechnung muss fristgerecht bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eingereicht werden. Dabei sind die vorgegebenen Formalitäten und Fristen unbedingt einzuhalten. Das PVS erstellt die Abrechnungsdaten, die dann über eine sichere Verbindung an die KV übermittelt werden.
Eine sorgfältige Prüfung der Abrechnung vor der Einreichung hilft, Fehler zu vermeiden und Rückfragen oder Korrekturen zu minimieren. Die KV führt eine Plausibilitätsprüfung durch und informiert bei Unstimmigkeiten. Ein gut gepflegtes PVS und eine gewissenhafte Leistungserfassung sind der Schlüssel für eine reibungslose Abrechnung nach EBM.
Privatabrechnung nach GOÄ: Wichtige Hinweise für eine fehlerfreie Rechnungsstellung
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bildet die Grundlage für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen. Sie umfasst mehr als 3.000 Gebührenordnungspositionen (GOP), die mit spezifischen Leistungen verknüpft sind. Jede GOP hat einen Grundwert, der mit einem Faktor zwischen 1 und 2,3 (Regelhöchstsatz) multipliziert werden kann. Bei medizinisch komplizierten Behandlungen ist sogar ein Steigerungssatz von 2,4 bis 3,5 möglich, sofern eine Begründung vorliegt.
Anwendung der richtigen GOÄ-Ziffern für privatärztliche Leistungen
Für eine korrekte Abrechnung ist die Auswahl der passenden GOÄ-Ziffern essenziell. Das GOÄ-Verzeichnis dient hierbei als Orientierungshilfe. Bei neuen Leistungen, die noch nicht im Verzeichnis enthalten sind, kann eine Analogabrechnung erfolgen. Wichtig ist, dass die GOÄ auch für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) gilt, bei denen Patienten als Selbstzahler fungieren. In diesen Fällen muss der Patient vorab über die entstehenden Kosten aufgeklärt werden.
Steigerungsfaktoren und Begründungspflichten: So vermeiden Sie Honorarabzüge
Um Honorarabzüge zu vermeiden, ist die korrekte Anwendung der Steigerungssätze innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens unerlässlich. Bei Überschreitung des Regelhöchstsatzes von 2,3 muss eine schriftliche Begründung erfolgen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung stellt ein GOÄ-Prüfprogramm zur Verfügung, mit dem Rechnungen analysiert werden können. Abweichende Ergebnisse bedeuten jedoch nicht automatisch eine fehlerhafte Abrechnung, da Interpretationsspielräume bestehen.
Steigerungsfaktor | Anwendungsbereich | Begründungspflicht |
---|---|---|
1,0 – 2,3 | Regelfall | Nein |
2,4 – 3,5 | Medizinisch komplizierte Behandlungen | Ja |
Bei Unklarheiten bezüglich der Abrechnung sollten Patienten das direkte Gespräch mit ihrem Arzt suchen. Die Ärztekammer fungiert als Aufsichtsinstanz bei Beschwerden, gibt jedoch aufgrund des Datenschutzes keine Auskunft über Verstöße gegen die GOÄ.
Häufige Abrechnungsfehler und wie Sie diese vermeiden können
In der medizinischen Abrechnung können verschiedene Fehler auftreten, die zu Honorarkürzungen und finanziellen Einbußen führen. Zwei der häufigsten Abrechnungsfehler sind die doppelte Leistungserfassung und eine fehlende oder unzureichende Dokumentation. Um diese Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten und nur notwendige Leistungen zu erbringen.
Doppelte Abrechnung von Leistungen: Risiken und Prävention
Die doppelte Abrechnung von Leistungen ist ein häufiger Fehler, der zu erheblichen Honorarverlusten führen kann. Laut Statistiken machen falsche Preise etwa 30% der Abrechnungsfehler im Medizinsektor aus. Um dies zu vermeiden, sollten Ärzte und medizinische Betriebe eine sorgfältige Plausibilitätsprüfung durchführen und sicherstellen, dass jede Leistung nur einmal erfasst wird.
Fehlende oder unzureichende Dokumentation: Auswirkungen auf Ihr Honorar
Eine fehlende oder unzureichende Dokumentation kann ebenfalls zu Honorarkürzungen führen. Unvollständige oder falsche Verordnungsdaten sind in 18% der Fälle die Ursache für Ablehnungen. Um dies zu vermeiden, ist eine sorgfältige und vollständige Dokumentation aller erbrachten Leistungen unerlässlich. Auch die korrekte Kodierung nach ICD spielt eine wichtige Rolle.
Weitere Tipps zur Vermeidung von Abrechnungsfehlern:
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildung zu Abrechnungsthemen
- Nutzung spezieller Abrechnungs-Tools zur Effizienzsteigerung
- Beachtung der vertraglich geforderten Angaben bei Hilfsmittelverordnungen
- Korrekte Zuordnung von Leistungen zu Verträgen und Hilfsmittelnummern
Durch die Beachtung dieser Punkte und eine sorgfältige Prüfung der Abrechnung können Ärzte und medizinische Betriebe häufige Fehler vermeiden und ihr Honorar optimieren. Eine spezialisierte Abrechnungsunterstützung kann dabei helfen, die Komplexität zu reduzieren und die Genauigkeit zu erhöhen.
Aktuelle Entwicklungen: Einführung der E-Rechnung im Medizinsektor ab 2025
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran: Ab 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für Arztpraxen und medizinische Betriebe verpflichtend. Die Umstellung auf das papierlose Abrechnungsverfahren bringt nicht nur Kostenvorteile, sondern auch eine effizientere Praxisorganisation mit sich.
Was die Umstellung auf elektronische Rechnungen für Ihre Praxis bedeutet
Die E-Rechnungspflicht für den Empfang beginnt im Medizinsektor bereits 2025. Praxisinhaber müssen bis dahin eine E-Mail-Adresse für den Erhalt der elektronischen Rechnungen einrichten. Ab 2027 sind Praxen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro verpflichtet, selbst E-Rechnungen zu versenden. Ein Jahr später, ab 2028, gilt dies für alle Unternehmen der Branche. Lediglich Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind von der Pflicht ausgenommen.
Die Vorteile der E-Rechnung liegen auf der Hand: Durch die vollautomatisierte Verarbeitung entfällt ein Großteil der manuellen Bearbeitung, was Zeit spart und Fehler minimiert. Zudem senken der Verzicht auf Papier, Druck und Versand die Betriebskosten und fördern nachhaltige Praxisabläufe.
Vorbereitung auf die E-Rechnung: Technische und organisatorische Schritte
Um auf die Einführung der E-Rechnung vorbereitet zu sein, müssen Praxen ihre technische Infrastruktur anpassen. Dies umfasst die Anbindung an die Telematikinfrastruktur sowie die Aktualisierung der Praxissoftware, um den Empfang und Versand von E-Rechnungen im XRechnung-Format zu ermöglichen. Das sogenannte Zug-um-Zug-Verfahren stellt dabei die sichere Übertragung der elektronischen Rechnungen sicher.
Organisatorisch gilt es, die Archivierung der E-Rechnungen gemäß den GoBD-Vorgaben zu gewährleisten. Der Einsatz moderner Buchhaltungssoftware kann diesen Prozess erleichtern. Durch eine frühzeitige Umstellung auf die E-Rechnung können Praxen den Anpassungsdruck reduzieren und sich Wettbewerbsvorteile sichern.
Zeitraum | Umsetzung der E-Rechnungspflicht |
---|---|
Ab 2025 | E-Rechnungspflicht für den Empfang beginnt im Medizinsektor |
Ab 2027 | Praxen mit Vorjahresumsatz über 800.000 Euro müssen E-Rechnungen versenden |
Ab 2028 | Alle Unternehmen der Branche müssen E-Rechnungen versenden |
Unterstützung durch Abrechnungssoftware und externe Dienstleister
Um den komplexen Anforderungen des Abrechnungswesens gerecht zu werden, setzen immer mehr Praxen auf moderne Praxissoftware und Praxisverwaltungssysteme. Diese Tools unterstützen bei der korrekten Leistungserfassung, Abrechnung und Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Durch die Optimierung von Abrechnungsprozessen können Fehler und Honorarausfälle reduziert und wertvolle Zeit gespart werden.
Vorteile moderner Abrechnungssoftware für Ihre Praxisorganisation
Eine leistungsfähige Praxissoftware bietet zahlreiche Vorteile für das Abrechnungsmanagement:
- Automatisierte Plausibilitätsprüfungen zur Vermeidung von Abrechnungsfehlern
- Integrierte EBM- und GOÄ-Kataloge für eine korrekte Zuordnung von Leistungen
- Schnittstellen zu Krankenhausinformationssystemen und Laborsoftware
- Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie der eGK und der E-Rechnung
Investitionen in moderne Abrechnungssoftware zahlen sich langfristig aus, da sie zu einer höheren Abrechnungsqualität und Zeitersparnis beitragen.
Wann sich das Outsourcing der Abrechnung an spezialisierte Dienstleister lohnt
Für manche Praxen kann die Auslagerung der Abrechnung an externe Abrechnungsdienstleister eine sinnvolle Option sein. Insbesondere ab einem Privatumsatz von 50.000 € im Jahr stellt die Privatabrechnung einen spürbaren Arbeitsanteil dar. Dienstleister bieten Flexibilität, da keine monatlichen Gehälter gezahlt werden und die Bezahlung nur für tatsächlich erbrachte Leistungen erfolgt.
Ein Vergleich der Kosten verdeutlicht die potenziellen Einsparungen durch Outsourcing:
Kostenfaktor | Festangestellte Abrechnungskraft | Externer Abrechnungsdienstleister |
---|---|---|
Durchschnittliche Jahreskosten | 45.000 € | Keine fixen Kosten |
Ausfallzeiten (Urlaub, Krankheit) | ca. 7.500 € pro Jahr | Keine Ausfallzeiten |
Sozialabgaben | Im Gehalt enthalten | Keine Sozialabgaben |
Ob sich das Outsourcing für Ihre Praxis lohnt, hängt von individuellen Faktoren ab. Eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse unter Berücksichtigung des Abrechnungsvolumens, der Praxisstruktur und der Mitarbeiterkapazitäten ist ratsam.
Fazit: Erfolgreiches Abrechnungsmanagement als Schlüssel zur wirtschaftlichen Praxisführung
Ein effizientes Abrechnungsmanagement ist der Schlüssel zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit einer Arztpraxis. Ärzte sollten sich mit den Grundlagen der Abrechnung nach EBM und GOÄ vertraut machen, um ihre Leistungen korrekt zu erfassen und zu dokumentieren. Nur so lassen sich Honorarverluste vermeiden und die Liquidität der Praxis langfristig sichern.
Unterstützung bei der Abrechnungsoptimierung bieten moderne Praxissoftware-Lösungen, die viele Prozesse automatisieren und somit Zeit und Ressourcen sparen. In manchen Fällen kann auch das Outsourcing der Abrechnung an spezialisierte Dienstleister sinnvoll sein, um sich voll und ganz auf die medizinische Versorgung der Patienten konzentrieren zu können.
Darüber hinaus ist es wichtig, aktuelle Entwicklungen wie die Einführung der E-Rechnung im Blick zu behalten und die Praxis frühzeitig darauf vorzubereiten. Durch ein strategisches Praxismanagement und optimierte Abrechnungsprozesse lässt sich nicht nur die Wirtschaftlichkeit steigern, sondern auch die Zukunftsfähigkeit der Praxis sichern. Denn nur eine finanziell gesunde Praxis kann langfristig hochwertige medizinische Leistungen für ihre Patienten erbringen.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die Unterschiede zwischen der Abrechnung für gesetzlich und privat versicherte Patienten?
Gesetzlich Versicherte werden nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet, während für Privatversicherte die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gilt. Bei gesetzlich Versicherten rechnen Ärzte mit der Krankenkasse über die Kassenärztliche Vereinigung ab, bei Privatpatienten erfolgt die Abrechnung direkt nach GOÄ.
Welche Rolle spielen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) bei der Abrechnung?
Die KVen verhandeln mit den Krankenkassen über Budgets und verteilen die Gesamtvergütung an die Vertragsärzte. Sie prüfen auch die Plausibilität der eingehenden Abrechnungen und können bei Fehlern Honorarkürzungen vornehmen.
Worauf muss ich bei der Abrechnung nach EBM achten?
Wichtig ist die korrekte Auswahl der Gebührenordnungspositionen (GOP) für die erbrachten Leistungen sowie eine sorgfältige Dokumentation und Kodierung nach ICD. Die Abrechnung muss fristgerecht über das Praxisverwaltungssystem bei der KV eingereicht werden.
Wie funktioniert die Privatabrechnung nach GOÄ?
Die GOÄ umfasst ca. 3.000 Gebührenordnungsziffern für privatärztliche Leistungen. Jede Ziffer hat einen Grundwert, der mit einem Steigerungsfaktor multipliziert wird. Bei neuen Leistungen ist eine Analogabrechnung möglich. Patienten müssen vorab über die Kosten aufgeklärt werden.
Welche Abrechnungsfehler kommen häufig vor und wie kann ich sie vermeiden?
Häufige Fehler sind doppelte Leistungserfassung und fehlende Dokumentation. Dies kann zu Honorarkürzungen führen. Wichtig ist die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots, eine sorgfältige Dokumentation und Kodierung sowie die Nutzung von Prüfmechanismen der Praxissoftware.
Was bedeutet die Einführung der E-Rechnung ab 2025 für meine Praxis?
Ab 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung (XRechnung) im Medizinsektor verpflichtend. Praxen müssen ihre Abrechnungsprozesse digitalisieren, die Software anpassen und sich an die Telematikinfrastruktur anbinden. Eine frühzeitige Vorbereitung ist ratsam.
Wie kann Abrechnungssoftware meine Praxisorganisation unterstützen?
Moderne Praxissoftware hilft bei der korrekten Leistungserfassung, Abrechnung und Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Sie optimiert Abrechnungsprozesse, reduziert Fehler und Honorarausfälle. Eine sorgfältige Auswahl des passenden Systems ist wichtig.
Wann lohnt sich das Outsourcing der Abrechnung an externe Dienstleister?
Für manche Praxen kann die Auslagerung der Abrechnung an spezialisierte Abrechnungsexperten sinnvoll sein, um Zeit zu sparen und sich auf die medizinische Versorgung zu konzentrieren. Eine individuelle Kosten-Nutzen-Analyse ist hilfreich bei der Entscheidungsfindung.