Der Blick auf den neuen Dienstplan lässt ein ungutes Gefühl aufkommen: Schon wieder ein Samstag, der für die Arbeit verplant ist. Während Freunde und Familie das Wochenende einläuten, stehen Sie vor der Frage, ob das eigentlich so rechtens ist. Gerade in Teilzeit hofft man auf eine gewisse Flexibilität, doch die Realität sieht oft anders aus. Diese Unsicherheit kennen viele.
Deshalb klären wir in diesem Artikel die drängende Frage, ob man als Teilzeitkraft wirklich jeden Samstag arbeiten muss. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Dschungel aus Gesetzen, Verträgen und Arbeitgeberpflichten, damit Sie am Ende genau wissen, wo Sie stehen und was Sie tun können.
- Der Samstag gilt vor dem deutschen Gesetz grundsätzlich als normaler Werktag, nicht als Ruhetag.
- Ihre Verpflichtung zur Samstagsarbeit wird primär durch Ihren individuellen Arbeitsvertrag geregelt.
- Gibt es keine klare vertragliche Regelung, kann der Arbeitgeber Samstagsarbeit im Rahmen seines Weisungsrechts anordnen.
- Für Jugendliche gelten durch das Jugendarbeitsschutzgesetz strenge Ausnahmen mit Anspruch auf freie Samstage.
- Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Lohnzuschlag für reguläre Samstagsarbeit gibt es in Deutschland nicht.
Der Samstag im deutschen Arbeitsrecht: Mehr Werktag als Wochenende
Um die Frage nach der Samstagsarbeit zu beantworten, müssen wir zuerst mit einem weitverbreiteten Missverständnis aufräumen. Für die meisten von uns beginnt das Wochenende gefühlt am Freitagabend. Doch das deutsche Arbeitsrecht sieht das anders.
Ganz nüchtern betrachtet ist der Samstag ein Werktag.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und auch das Bundesurlaubsgesetz (§ 3 BUrlG) definieren als Ruhetage ausschließlich die Sonn- und gesetzlichen Feiertage. Der Samstag fällt nicht darunter. Das bedeutet, dass Arbeit an Samstagen für volljährige Arbeitnehmer grundsätzlich genauso zulässig ist wie Arbeit von Montag bis Freitag. Diese gesetzliche Grundlage ist der Ausgangspunkt für alle weiteren Überlegungen.
Ohne diese Basisinformation ist es unmöglich, die eigene Situation korrekt einzuschätzen. Es gibt also kein übergeordnetes Gesetz, das Ihnen als Teilzeitkraft pauschal einen freien Samstag garantiert.
Ihr Arbeitsvertrag: Das Fundament Ihrer Pflichten und Rechte
Nachdem wir die gesetzliche Lage geklärt haben, rückt nun das wichtigste Dokument in den Fokus: Ihr Arbeitsvertrag. Er ist die Brücke zwischen dem allgemeinen Recht und Ihrer persönlichen Situation im Unternehmen.
Lesen Sie ihn sorgfältig. Was steht dort über Ihre Arbeitszeit?
Die entscheidende Frage ist, wie präzise Ihre Arbeitstage festgelegt sind. Steht in Ihrem Vertrag beispielsweise „Die Arbeitszeit verteilt sich auf die Tage Montag bis Freitag“, dann ist die Sache klar. Eine Anordnung zur Samstagsarbeit wäre in diesem Fall eine Vertragsänderung, der Sie zustimmen müssten. Oft sind die Formulierungen aber dehnbarer, zum Beispiel „Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden an 5 Werktagen“. Da der Samstag ein Werktag ist, könnte der Arbeitgeber Sie hier theoretisch auch für Samstage einplanen.
Achten Sie auf den genauen Wortlaut. Eine Klausel, die Arbeit „an allen Werktagen“ oder „an sechs Werktagen pro Woche“ vorsieht, schließt den Samstag explizit mit ein. Fehlt eine solche Konkretisierung, entsteht ein Spielraum, den wir als Nächstes beleuchten.
Was, wenn im Vertrag nichts Genaues steht? Das Weisungsrecht des Arbeitgebers
Was passiert, wenn Ihr Vertrag vage bleibt? Hier kommt das ins Spiel, was Juristen als das Weisungsrecht des Arbeitgebers bezeichnen, verankert in § 106 der Gewerbeordnung (GewO). Es erlaubt dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher zu bestimmen.
Das klingt erst einmal nach einer einseitigen Machtposition. Aber ist es das wirklich?
Nein, denn dieses Recht ist nicht grenzenlos. Der Arbeitgeber muss seine Anweisungen „nach billigem Ermessen“ treffen. Das ist ein juristischer Begriff, der bedeutet, dass er eine faire Interessenabwägung vornehmen muss. Er muss also seine betrieblichen Notwendigkeiten gegen Ihre schutzwürdigen Interessen als Arbeitnehmer abwägen.
Haben Sie beispielsweise kleine Kinder und keine Betreuungsmöglichkeit am Samstag, ist dies ein starkes Argument, das der Arbeitgeber berücksichtigen muss. Auch die Pflege von Angehörigen oder wichtige, regelmäßige Termine können hier eine Rolle spielen. Eine pauschale und rücksichtslose Anordnung zur Samstagsarbeit wäre daher oft unzulässig.
Sonderfall Teilzeit: Gelten für mich andere Regeln?
Dies ist der Kern Ihrer Frage. Viele Teilzeitkräfte gehen davon aus, dass für sie mildere Regeln gelten. Doch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verfolgt vor allem ein Ziel: die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten zu verhindern.
Das bedeutet, Sie dürfen nicht schlechter behandelt werden als Ihre Kollegen in Vollzeit. Es bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass Sie nicht automatisch mehr Rechte haben. Die Verpflichtung zur Samstagsarbeit hängt also nicht von Ihrem Teilzeitstatus ab, sondern von den für alle geltenden Regelungen im Betrieb – also Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
Eine Ungleichbehandlung könnte jedoch vorliegen, wenn systematisch nur die Teilzeitkräfte für die unbeliebten Samstagsschichten eingeteilt werden, während Vollzeitkräfte regelmäßig freibekommen. Das wäre ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Achten Sie auf folgende Anzeichen, die auf eine mögliche unfaire Behandlung hindeuten könnten:
- Die Wochenenddienste werden fast ausschließlich von Teilzeitkräften und Minijobbern abgedeckt.
- Wünschen nach freien Samstagen wird bei Vollzeitkräften eher entsprochen als bei Ihnen.
- Es gibt keinen sachlichen Grund (z.B. eine spezielle Qualifikation), warum gerade Sie am Samstag arbeiten müssen.
- Die Dienstplangestaltung erscheint willkürlich und nicht nachvollziehbar.
Wenn Sie solche Muster erkennen, haben Sie eine gute Grundlage für ein Gespräch mit dem Betriebsrat oder direkt mit Ihrem Vorgesetzten.
Gesetzliche und tarifliche Grenzen: Hier zieht das Recht eine klare Linie
Auch wenn der Samstag ein Werktag ist, gibt es feste Grenzen, die der Arbeitgeber nicht überschreiten darf. Diese finden sich vor allem in Schutzgesetzen für bestimmte Gruppen und in übergeordneten Tarifverträgen, die für ganze Branchen gelten.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die wichtigsten Ausnahmen:
Regelung | Geltungsbereich | Kerninhalt der Samstagsregelung |
---|---|---|
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) | Jugendliche (unter 18 Jahren) | Samstagsarbeit ist nur in Ausnahmefällen (z.B. Einzelhandel, Gastronomie) erlaubt. Es müssen mindestens zwei Samstage im Monat frei bleiben. |
Ladenöffnungsgesetz Thüringen | Beschäftigte im Verkauf in Thüringen | Sichert Beschäftigten einen Anspruch auf zwei freie Samstage pro Monat zu. Eine landesrechtliche Besonderheit. |
Tarifverträge (Beispiel Einzelhandel) | Tarifgebundene Arbeitnehmer der Branche | Viele Tarifverträge sehen einen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl freier Samstage vor, oft mindestens ein freier Samstag im Monat. |
Diese Regelungen sind zwingend. Ein Arbeitsvertrag darf sie nicht zu Ihrem Nachteil aushebeln. Besonders für Jugendliche ist der Schutz hoch. Fällt man unter eine dieser Kategorien, ist die pauschale Anordnung, jeden Samstag zu arbeiten, definitiv unzulässig.
Um herauszufinden, ob ein Tarifvertrag für Sie gilt, können Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach einer „Bezugnahmeklausel“ suchen. Alternativ geben die zuständige Gewerkschaft oder der Betriebsrat Auskunft über die Gültigkeit eines Tarifvertrags in Ihrem Unternehmen.
Zuschläge für Samstagsarbeit: Ein Recht oder nur ein Mythos?
Wenn man schon am Wochenende arbeiten muss, sollte es sich wenigstens finanziell lohnen, oder? Leider ist auch das ein weitverbreiteter Irrglaube. Da der Samstag ein normaler Werktag ist, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge für Samstagsarbeit.
Ein Anspruch auf einen Samstagszuschlag kann sich nur aus anderen Quellen ergeben:
Aus dem Arbeitsvertrag: Einige Arbeitgeber bieten freiwillig Zuschläge an, um die Motivation zu steigern.
Aus einer Betriebsvereinbarung: Der Betriebsrat kann solche Zuschläge mit der Geschäftsführung aushandeln.
Aus einem Tarifvertrag: In vielen Branchen sind Zuschläge für Arbeit zu ungünstigen Zeiten tariflich festgelegt.
Wichtig zu wissen ist auch, dass Samstagszuschläge – im Gegensatz zu Zuschlägen für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit – voll steuer- und sozialversicherungspflichtig sind. Es bleibt also netto weniger davon übrig.
Fazit: Wissen ist Ihr stärkstes Werkzeug
Die Reise von der unsicheren Frage „Muss ich wirklich jeden Samstag ran?“ bis zur klaren Antwort führt über mehrere Stationen. Sie beginnt bei der Erkenntnis, dass der Samstag rechtlich ein Werktag ist, und führt Sie direkt zu Ihrem Arbeitsvertrag als zentralem Dokument. Sie haben gelernt, dass das Weisungsrecht des Chefs durch das Gebot der Fairness begrenzt ist und dass für Teilzeitkräfte keine Sonderrechte, aber ein starker Schutz vor Diskriminierung gilt. Schließlich kennen Sie nun die harten Grenzen, die Gesetze und Tarifverträge ziehen.
Sie sind nun nicht mehr nur passiver Empfänger eines Dienstplans, sondern ein informierter Arbeitnehmer. Prüfen Sie Ihren Vertrag, suchen Sie das Gespräch und kennen Sie Ihre Rechte. Mit diesem Wissen können Sie selbstbewusst für eine faire und ausgewogene Verteilung der Arbeitszeit eintreten.
Häufig gestellte Fragen
Kann mein Chef mich kurzfristig zur Samstagsarbeit verpflichten?
Grundsätzlich muss die Anordnung von Arbeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist erfolgen, die oft in Tarifverträgen (z.B. vier Tage) geregelt ist. Eine sehr kurzfristige Anordnung ist nur in unvorhersehbaren Notfällen zulässig und muss für Sie zumutbar sein.
Was kann ich tun, wenn ich mich ungerecht behandelt fühle?
Der erste Schritt sollte immer das Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten sein. Hilft das nicht, ist der Betriebsrat der nächste Ansprechpartner. Er hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Dienstplangestaltung und kann auf die Einhaltung von Gesetzen und Fairness achten.
Zählt Samstagsarbeit zur Überstundenregelung?
Samstagsarbeit ist nur dann eine Überstunde, wenn durch sie die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird. Liegt die Arbeit am Samstag innerhalb Ihrer normalen Stundenzahl, handelt es sich nicht um Überstunden.
Ändert ein Minijob etwas an der Regelung zur Samstagsarbeit?
Nein, Minijobber sind rechtlich gesehene Teilzeitkräfte. Für sie gelten dieselben Grundsätze des Arbeitsrechts, insbesondere der Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Verpflichtung zur Samstagsarbeit hängt auch hier allein vom Arbeitsvertrag und den betrieblichen Regelungen ab.