6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank: Rechte und Pflichten erklärt

6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank: Rechte und Pflichten erklärt

Redaktion

Krankheit

Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Die Informationen sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken.

Stellen Sie sich vor, Sie sind sechs Wochen lang krank, gehen einen Tag zur Arbeit und werden dann erneut krank.

Was nun?

Diese Situation wirft viele Fragen zur Lohnfortzahlung und zum Krankengeld auf.

Die Antworten auf Ihre vielen Fragen erhalten Sie jetzt!

Das Wichtigste in Kürze
  • Sechs Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit
  • Danach Krankengeld von der Krankenkasse (70% des Bruttogehalts)
  • Bei erneuter Erkrankung: Unterscheidung zwischen gleicher und neuer Krankheit wichtig
  • Arbeitnehmer müssen beweisen, dass Ersterkrankung ausgeheilt war
  • Regelungen gelten für alle Beschäftigungsarten, außer Minijobber

6 Wochen krank 1 Tag arbeiten und wieder krank: Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie nach sechs Wochen Krankheit für einen Tag zur Arbeit zurückkehren und dann erneut krank werden, stehen Sie vor einer komplizierten Situation.

Diese Konstellation wirft Fragen zur Lohnfortzahlung und zum Krankengeld auf.

Kurzfristige Rückkehr zur Arbeit

Bei einer kurzfristigen Rückkehr zur Arbeit und erneuter Arbeitsunfähigkeit ist entscheidend, ob es sich um dieselbe Krankheit handelt. Liegt kein vollständiger Arbeitstag zwischen den Krankheitsphasen, greift der Grundsatz der Fortsetzungserkrankung. In diesem Fall besteht kein erneuter Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung.

Stattdessen tritt ab dem ersten Tag der erneuten Arbeitsunfähigkeit der Anspruch auf Krankengeld ein. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% des Bruttogehalts, jedoch nicht mehr als 90% des Nettogehalts.

Pro Tag können maximal 116,38 Euro Krankengeld gezahlt werden (Stand: 2023).

Gleiche Krankheit: Was passiert danach?

Handelt es sich um die gleiche Krankheit, liegt ein einheitlicher Verhinderungsfall vor. Eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist trotzdem erforderlich. Bei einer erneuten Krankmeldung wegen derselben Krankheit innerhalb von zwölf Monaten beim gleichen Arbeitgeber verlieren Sie höchstwahrscheinlich den Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Wichtig zu wissen: Die Sechs-Monatsfrist muss erfüllt sein, damit der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei einer erneuten Krankmeldung wegen derselben Krankheit besteht. Ein Arbeitgeberwechsel kann jedoch einen erneuten Anspruch auf Lohnfortzahlung ermöglichen, wenn die Krankheit erneut auftritt.

Bei zwei verschiedenen Diagnosen nach einer Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen, gefolgt von einem Arbeitstag und einer neuen Krankmeldung, erhalten Sie normalerweise Lohnfortzahlung. In jedem Fall ist eine genaue Dokumentation und Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse unerlässlich.

Lohnfortzahlung und Krankengeld: Die gesetzlichen Regelungen

Das Entgeltfortzahlungsgesetz bildet die Grundlage für den Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung bei jeder neuen Erkrankung. Diese Regelung gilt für alle Beschäftigten in einem regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, einschließlich Teilzeitkräfte, Minijobber und Saisonarbeiter.

Entgeltfortzahlung im Detail

Um Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben, müssen Sie mindestens vier Wochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt sein. Die Krankheit darf nicht selbst verschuldet sein. Arbeitgeber sind verpflichtet, das volle Gehalt für bis zu sechs Wochen oder 42 Tage Krankheit bei jeder neuen Erkrankung weiterzuzahlen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren müssen. Dies ist Teil Ihrer Anzeigepflicht.

Krankengeld: Voraussetzungen und Dauer

Nach Ablauf der sechs Wochen tritt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Sie zahlt Krankengeld in Höhe von 70% des Bruttogehalts, maximal jedoch 90% des Nettogehalts. Das Krankengeld kann für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit bezogen werden.

Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Freiwillig Versicherte oder Privatversicherte benötigen eventuell eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung.

Beachten Sie, dass das Krankengeld beantragt werden muss. Die Krankenkasse wird Sie und Ihren Arbeitgeber kontaktieren, um das Verfahren zu klären. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber über eine mögliche Rückkehr an den Arbeitsplatz abzusprechen und gegebenenfalls eine stufenweise Wiedereingliederung zu planen.

Unterschied zwischen gleicher und neuer Krankheit

Wenn Sie nach einer sechswöchigen Krankheit kurz zur Arbeit zurückkehren und dann erneut erkranken, ist die Frage nach der Lohnfortzahlung entscheidend. Die rechtliche Situation hängt davon ab, ob es sich um die gleiche oder eine neue Krankheit handelt.

Gleiche Krankheit: Fortsetzungserkrankung und deren Folgen

Bei einer Fortsetzungserkrankung, auch Folgeerkrankung genannt, besteht kein erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dies gilt, wenn die Krankheitszeiten unmittelbar aufeinanderfolgen oder nur durch einen arbeitsfreien Tag oder ein Wochenende getrennt sind. In solchen Fällen werden die Krankheitszeiten addiert, wenn ein Zusammenhang mit der Grunderkrankung besteht.

Die Beweislast liegt beim Arbeitnehmer. Sie müssen nachweisen, dass die erste Krankheit ausgeheilt war, bevor die nächste eintrat. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil (Az. 5 AZR 505/18) festgelegt, dass bei engem zeitlichem Zusammenhang zwischen den Arbeitsunfähigkeiten der Arbeitnehmer die Beweislast trägt.

Neue Krankheit: Anspruch auf erneute Lohnfortzahlung

Bei einer neuen, unabhängigen Krankheit beginnt der sechswöchige Anspruch auf Lohnfortzahlung erneut. Dies gilt, wenn zwischen den Krankheiten kein erkennbarer Zusammenhang besteht und Sie zwischenzeitlich arbeitsfähig waren.

Die Krankenkassen überprüfen die Anrechenbarkeit von Vorerkrankungen und berechnen die 6-Monats-Frist rückwärts vom Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit.

Beachten Sie, dass die Aussagen der Krankenkassen bezüglich der Anrechnung von Vorerkrankungen nicht bindend für den Arbeitgeber oder Gerichte sind. Eine klare Kommunikation zwischen Ihnen, Ihrem Arbeitgeber und den behandelnden Ärzten ist daher wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden.

Praktische Beispiele und Fallstudien

Um die komplexen Regelungen bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit besser zu verstehen, betrachten wir nun einige Fallbeispiele Krankengeld. Diese Praxisbeispiele Arbeitsunfähigkeit zeigen, wie sich verschiedene Szenarien auf die Lohnfortzahlung auswirken können.

Fortsetzung der gleichen Krankheit

Ein typisches Beispiel für eine Fortsetzungserkrankung: Ein Angestellter bricht sich den Arm und ist sechs Wochen krankgeschrieben. Nach einem Tag Arbeit verschlimmert sich die Verletzung, und er fällt erneut für zwei Wochen aus. In diesem Fall erhält er zunächst sechs Wochen Lohnfortzahlung, dann den Lohn für den einen Arbeitstag und anschließend zwei Wochen Krankengeld von der Krankenkasse.

Neue Krankheit nach Rückkehr zur Arbeit

Ein anderes Szenario Lohnfortzahlung: Eine Arbeitnehmerin ist sechs Wochen wegen einer Grippe arbeitsunfähig. Sie kehrt für einen Tag zur Arbeit zurück und erleidet dann einen Bandscheibenvorfall. Da es sich um eine neue, unabhängige Erkrankung handelt, hat sie Anspruch auf erneute sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Diese Fallbeispiele Krankengeld verdeutlichen, wie wichtig es ist, den Unterschied zwischen Fortsetzungserkrankungen und neuen Krankheiten zu verstehen. Eine genaue Dokumentation und offene Kommunikation mit Arbeitgeber und Krankenkasse sind entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten bei Krankheit. Es ist wichtig, diese zu kennen und richtig zu handeln. Hier finden Sie wichtige Tipps für den Umgang mit Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

Kommunikation mit Arbeitgeber und Krankenkasse

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über Ihre Erkrankung. Reichen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung pünktlich ein. Bei längerer Krankheit bleiben Sie in regelmäßigem Kontakt. Sprechen Sie vor der Rückkehr zur Arbeit mit Ihrem Arzt, besonders nach sechs Wochen Krankheit. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes.

Wichtige Fristen und Dokumente

Beachten Sie folgende Punkte:

  • Melden Sie sich am ersten Krankheitstag bei Ihrem Arbeitgeber
  • Reichen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am dritten Kalendertag ein
  • Sorgen Sie für eine lückenlose Krankschreibung bei Verlängerung
  • Beantragen Sie rechtzeitig Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse

Kennen Sie Ihre Arbeitnehmerrechte und Pflichten bei Krankheit. Die Entgeltfortzahlung beginnt am ersten Krankheitstag und endet nach sechs Wochen. Danach erhalten Sie in der Regel 70% Ihres Bruttogehalts als Krankengeld, maximal 90% des Nettogehalts. Durch gute Kommunikation und Einhaltung der Fristen sichern Sie Ihre Ansprüche.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Bei Krankmeldungen und Krankengeldbeantragung können leicht Fehler passieren. Kenntnis der häufigsten Fehlerquellen bei Krankmeldungen hilft Ihnen, Probleme zu vermeiden. Ebenso wichtig sind Tipps zur korrekten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Fehler bei der Krankmeldung

Viele Arbeitnehmer melden sich zu spät krank oder reichen lückenhafte Bescheinigungen ein. Dies kann zu Problemen mit dem Arbeitgeber führen. Melden Sie sich am ersten Krankheitstag telefonisch bei Ihrem Vorgesetzten. Reichen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am dritten Kalendertag ein. Bei längerer Krankheit ist eine lückenlose Folgebescheinigung wichtig.

Missverständnisse bei der Krankengeldbeantragung

Häufig treten Unklarheiten bezüglich Anspruchsdauer und Höhe des Krankengeldes auf. Die Krankenkasse zahlt in der Regel 70% des Bruttogehalts, maximal 90% des Nettogehalts. Der Höchstbetrag liegt bei 116,38 Euro pro Tag. Dokumentieren Sie Ihren Krankheitsverlauf genau. Dies hilft bei der Beweisführung für unabhängige Erkrankungen.

Beachten Sie: Nach einem einzelnen Arbeitstag erhalten Sie bei erneuter Erkrankung keine Lohnfortzahlung, es sei denn, es handelt sich um eine neue Krankheit. Bei der gleichen Krankheit müssen mindestens sechs Monate zwischen den Ausfällen liegen, um erneut Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben.

Vermeiden Sie diese Fehlerquellen bei Krankmeldungen und nutzen Sie die Tipps zur Arbeitsunfähigkeit. So sichern Sie Ihre Ansprüche und vermeiden Probleme mit Arbeitgeber und Krankenkasse.

Zusammenfassung: Ihre nächsten Schritte

Sie haben nun einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten im Krankheitsfall. Lassen Sie uns eine kurze Checkliste Krankheitsfall durchgehen. Bei Arbeitsunfähigkeit müssen Sie Ihren Arbeitgeber umgehend informieren. Denken Sie daran: Die Lohnfortzahlung bei Krankheit kann bis zu sechs Wochen dauern.

Eine wichtige Neuerung ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die seit Anfang 2023 Pflicht ist. Diese Handlungsanweisungen Arbeitsunfähigkeit erleichtern den Prozess für Sie. Beachten Sie, dass eine rückwirkende Krankschreibung nicht möglich ist. Gehen Sie daher rechtzeitig zum Arzt, um Ihre Krankmeldung zu verlängern.

Zum Schluss noch eine Arbeitnehmerrechte Zusammenfassung: Bei einer neuen Krankheit haben Sie erneut Anspruch auf Lohnfortzahlung für maximal sechs Wochen. Sollte Ihre Krankheit länger andauern, können Sie Krankengeld beantragen. Dieses beträgt 70% Ihres Bruttoeinkommens, maximal aber 90% des Nettoeinkommens. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder einen Rechtsberater. Bleiben Sie gesund!

Häufig gestellte Fragen

Wie lange erhalte ich Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Arbeitnehmer haben 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70% des Bruttogehalts.

Was passiert, wenn ich nach kurzer Rückkehr zur Arbeit erneut arbeitsunfähig werde?

Liegt kein vollständiger Arbeitstag zwischen der Rückkehr und der erneuten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit, so gilt der Grundsatz der Fortsetzungserkrankung. Es besteht dann kein erneuter Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung, stattdessen tritt der Anspruch auf Krankengeld ein.

Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld?

Für die 6 Wochen Lohnfortzahlung ist ein mindestens 4-wöchiges Arbeitsverhältnis erforderlich. Für das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine zusätzlichen Voraussetzungen. Es wird für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt.

Was ist der Unterschied zwischen gleicher Krankheit und neuer Krankheit?

Bei gleicher Krankheit oder Folgeerkrankung besteht kein erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung. Bei einer neuen, unabhängigen Krankheit beginnt der 6-wöchige Anspruch auf Lohnfortzahlung erneut. Der Arbeitnehmer muss beweisen, dass die erste Krankheit ausgeheilt war.

Welche Pflichten haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall?

Arbeitnehmer haben eine Anzeigepflicht und müssen den Arbeitgeber unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Sie müssen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Quellenverweise

  1. https://www.hopkins.law/expertise/6-wochen-krank-1-tag-arbeiten-wieder-krank
  2. https://www.meine-krankenkasse.de/ratgeber/arbeit-alltag/6-wochen-krank-1-tag-arbeiten-wieder-krank/
  3. https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/schlagzeile/6-wochen-krank-machen-1-tag-arbeiten-gehen-und-dann-wieder-krank-machen-geht-das
  4. https://www.hermoney.de/job-karriere/karriere/6-wochen-krank/
  5. https://www.stepstone.de/magazin/artikel/mehr-als-6-wochen-krank-was-ist-mit-dem-lohn
  6. https://www.personio.de/hr-lexikon/lohnfortzahlung-im-krankheitsfall/
  7. https://www.finanztip.de/gkv/krankengeld/
  8. https://www.informationsportal.de/neues-urteil-zur-entgeltfortzahlung/
  9. https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/entgeltfortzahlung-bei-aufeinanderfolgenden-krankheiten_76_506462.html
  10. https://www.haufe.de/personal/entgelt/entgeltfortzahlung-vorerkrankungen-richtig-anrechnen_78_428286.html
  11. https://www.econstor.eu/bitstream/10419/215986/1/hbs-fofoe-wp-055-2018.pdf
  12. https://www.jobvector.de/karriere-ratgeber/lohnfortzahlung/
  13. https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/entgeltfortzahlung-und-ausgleichsverfahren/dauer-der-entgeltfortzahlung/
  14. https://www.helpcheck.de/ratgeber/6-wochen-krank-einen-tag-arbeiten-wieder-krank
  15. https://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_im_krankheitsfall.html
  16. https://www.absolventa.de/karriereguide/vertragsarten/arbeitsrecht-3-entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall
  17. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krankengeld-ab-wann-sie-es-bekommen-und-wie-sie-es-beantragen-38939
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